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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann der Arbeitgeber Geld zurückverlangen?

    Kann der Arbeitgeber Geld zurückverlangen, das er einem Mitarbeiter bereits ausgezahlt hat? Dies hängt von den Umständen ab. Wenn es sich um eine versehentliche Überzahlung handelt, kann der Arbeitgeber in der Regel das Geld zurückfordern. Allerdings muss er dies innerhalb einer bestimmten Frist tun und den Mitarbeiter darüber informieren. Wenn der Mitarbeiter das Geld bereits ausgegeben hat und nicht in der Lage ist, es zurückzuzahlen, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Es ist daher ratsam, im Falle einer Überzahlung rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und gemeinsam eine Lösung zu finden.

  • Wie lange darf Arbeitgeber Geld zurückfordern?

    Wie lange darf Arbeitgeber Geld zurückfordern? Arbeitgeber können in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend zu viel gezahltes Gehalt oder sonstige Leistungen zurückfordern. Dies ergibt sich aus der Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in einigen Fällen auch spezielle gesetzliche Regelungen oder tarifvertragliche Bestimmungen geben kann, die die Verjährungsfrist verlängern oder verkürzen. Arbeitgeber sollten daher im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie ihre Ansprüche fristgerecht geltend machen können.

  • Soll der Arbeitgeber das Geld zurückgeben?

    Ob der Arbeitgeber das Geld zurückgeben soll, hängt von den Umständen ab. Wenn der Arbeitgeber das Geld zu Unrecht einbehalten hat oder es sich um eine Überzahlung handelt, sollte er es zurückgeben. Wenn jedoch das Geld rechtmäßig einbehalten wurde, zum Beispiel für Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge, ist eine Rückgabe nicht erforderlich.

  • Wann bekommt Arbeitgeber Geld von Krankenkasse?

    Arbeitgeber erhalten Geld von der Krankenkasse, wenn sie ihren Arbeitnehmern während einer Krankheitsphase Krankengeld zahlen. Dies geschieht in der Regel nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Die Krankenkasse erstattet dem Arbeitgeber dann einen Teil der Kosten, die er für das Krankengeld aufgewendet hat. Die genauen Modalitäten und Voraussetzungen für die Erstattung sind gesetzlich geregelt und können je nach Krankenkasse variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die erforderlichen Unterlagen und Nachweise korrekt einreichen, um die Erstattung zeitnah zu erhalten.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


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    Geld und Finanzen. Der visuelle Crashkurs.

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  • Geld-Börse, Kunstleder, schwarz schwarz
    Geld-Börse, Kunstleder, schwarz schwarz

    Geld-Börse, Kunstleder, schwarz - Die klassische Klapp-Geldbörse aus robustem Kunstleder mit Befestigungsöse - die brauchst du immer. Sauber und ordentlich nimmt sie deine Papiere, Karten, Geldscheine sowie Münzen in ihren vielen Fächern auf und verschwindet locker und bequem in der Jacken- oder Hosentasche. Ein cooles Detail ist zudem die Ringöse mit der du die Geldbörse an einer schmucken Kette (10016529) befestigen kannst, um sie zusätzlich (zum Beispiel an Gürtel oder Gürtelschlaufe) zu sichern. robustes Kunstleder 6 Kartenfächer Münzgeldfach großes Fach für Scheine 3 seitliche größere Fächer für z.b. Fahrzeugschein Ring für Kette Maße (B x H x T): ca. 11 x 9 x 3 cm - schwarz

    Preis: 19.99 € | Versand*: 5.99 €
  • Geld-Börse, Kunstleder, schwarz schwarz
    Geld-Börse, Kunstleder, schwarz schwarz

    Geld-Börse, Kunstleder, schwarz - Die große Geldbörse aus robustem Kunstleder mit Befestigungsöse - die ist auch in Restaurants beliebt. Sauber und ordentlich nimmt sie deine Papiere, Karten, Geldscheine sowie Münzen in ihren vielen Fächern auf. Ringöse mit der du die Geldbörse an einer schmucken Kette (zum Beispiel 10016529) befestigen kannst, um sie zusätzlich (zum Beispiel an Gürtel oder Gürtelschlaufe) zu sichern. robustes Kunstleder 5 Kartenfächer 2 Reißverschlussfächer 4 große Fächer für Scheine Ring für Kette Maße (B x H x T): ca. 16 x 11 x 4 cm - schwarz

    Preis: 24.99 € | Versand*: 5.99 €
  • Geld-Börse, Leder, braun braun
    Geld-Börse, Leder, braun braun

    Geld-Börse, Leder, braun - Wohin mit Geld, Karten, Ausweisen und Papieren etc.? Die braune Klapp-Geldbörse aus echtem Leder ist geschaffen dafür. Großzügig ausgestattet und mit einem seitlichen Ring (optional: zum Befestigen an einer Kette, s. passende Produkte) kannst du ihr alles Wichtige anvertrauen. Material: echtes Leder 6 Kartenfächer Fahrzeugscheinfach Münzfach Scheinfach mit Unterteilung 4 weitere Fächer seitlich Ring für Kette (s. passende Artikel) Maße (B x H x T): ca. 9 x 12 x 3 cm - braun

    Preis: 29.99 € | Versand*: 5.99 €
  • Kann der Arbeitgeber Geld zurück verlangen?

    Kann der Arbeitgeber Geld zurück verlangen, das er einem Arbeitnehmer bereits ausgezahlt hat? Dies hängt von den Umständen ab. Wenn es sich um eine versehentliche Überzahlung handelt, kann der Arbeitgeber in der Regel eine Rückzahlung verlangen. Allerdings muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass es sich tatsächlich um eine Überzahlung handelt. In einigen Fällen kann der Arbeitnehmer auch in Raten zurückzahlen, wenn eine sofortige Rückzahlung nicht möglich ist. Es ist wichtig, dass beide Parteien versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Darf ich Geld von meinem Arbeitgeber annehmen?

    Ob du Geld von deinem Arbeitgeber annehmen darfst, hängt von den Umständen ab. In einigen Fällen kann es als Geschenk oder Bonus angesehen werden, während es in anderen Fällen als Bestechung oder unlautere Beeinflussung betrachtet werden kann. Es ist wichtig, die Richtlinien und Vorschriften deines Arbeitgebers zu kennen und gegebenenfalls mit dem Personal- oder Rechtsabteilung zu sprechen, um sicherzustellen, dass du keine Regeln verletzt.

  • Wie lange darf ein Arbeitgeber Geld zurückfordern?

    Wie lange ein Arbeitgeber Geld zurückfordern kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, der Art des Fehlers oder der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Regel gibt es jedoch Verjährungsfristen, die festlegen, wie lange Ansprüche geltend gemacht werden können. Diese können je nach Land und Rechtsprechung variieren. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden. Letztendlich ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Wie viel Geld bekommt Arbeitgeber bei Krankheit?

    Wie viel Geld bekommt Arbeitgeber bei Krankheit? In Deutschland erhalten Arbeitgeber im Krankheitsfall von ihren Arbeitnehmern für die ersten sechs Wochen der Krankheit eine Lohnfortzahlung in Höhe von 100% des Gehalts. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes, welches in der Regel 70% des Bruttogehalts beträgt. Arbeitgeber können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil dieser Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber im Krankheitsfall ihrer Mitarbeiter die gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung und Krankengeldzahlung einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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